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Prüfungen im Master

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Prüfungen: Prüfungsordnung, Anmeldung, Zulassung und Verlängerung von Master-Arbeiten und Ansprechpartner

Prüfungsordnung

Wie erkennen Sie, welche Prüfungsordnung (PO) für Sie gilt?
Die PO, die zu Ihrem Studienbeginn gültig war, bleibt in der Regel bis zum Ende des Studiums für Sie gültig. Allerdings haben PO nur einen begrenzten Geltungszeitraum, welcher  durch  eine Auslaufordnung geregelt wird. Bei Studienbeginn vor 2018 gilt die PO von 2012. Die PO MSc Biologie 2012 läuft zum 31.03.2023 aus. Eine Rückmeldung zum SoSe2023 ist dann nicht mehr möglich außer man wechselt in die PO 2018. Ältere PO sind in den amtlichen Bekanntmachungen der HHU veröffentlicht.

Anmeldung, Zulassung und Verlängerung von Master-Arbeiten

Die Master-Arbeit ist eine experimentelle Abschlussarbeit und kann erst am Ende des Studiums absolviert werden. Die Betreuung der Master-Arbeit erfolgt durch eine Professorin oder einen Professor oder durch eine/n habilitierte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in, die oder der hauptberuflich im Fach des geregelten Studiengangs an der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf tätig ist. Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss.

  • Die Anmeldung zur Bachelor- oder Master-Arbeit erfolgt über das Studierendenportal.
  • Vor der Online-Anmeldung im Portal sollte, wie bisher auch, bereits ein Gespräch über die beabsichtige Anmeldung mit den gewünschten Erstgutachtern erfolgt sein.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Rückmeldung zur Anmeldung zeitnah per Mail erhalten und prüfen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ihren HHU-mail Account. Sobald Sie die Mail erhalten, beginnt die Bearbeitungszeit.
  • Nach § 63 Absatz 1 des Hochschulgesetzes muss der Prüfling auch bei Abgabe der Arbeit immatrikuliert sein.
  • Das ausgegebene Thema kann vom Prüfling nur einmal und nur binnen vier Wochen nach der Ausgabe zurückgegeben werden.
  • Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 3 Monate.
  • Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt 6 Monate.
  • Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu 6 Wochen verlängern. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit wird über die Studierenden- und Prüfungsverwaltung an den Prüfungsausschuss gestellt.

Prüfungsausschuss-
Vorsitzender Biologie

Prof. Dr. Sebastian Fraune
Gebäude: 26.24.U1.
Etage/Raum: 072

stellvertretender Prüfungsausschuss-Vorsitzender

Prof. Dr. Georg Groth
Gebäude: 26.02
Etage/Raum: 01.23
+49 211 81-12822

Prüfungsausschuss Biologie

Dr. Kirsten Fittinghoff
Gebäude: 26.24
Etage/Raum: U1.072
+49 211 81-15356

Verantwortlichkeit: