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Angelegenheiten des Prüfungsausschusses im Master

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Prüfungen: Prüfungsordnung, Anmeldung, Zulassung und Verlängerung von Master-Arbeiten und Ansprechpartner

Ordnungen

Wie erkennen Sie, welche Prüfungsordnung (PO) für Sie gilt?
Die PO, die zu Ihrem Studienbeginn gültig war, bleibt in der Regel bis zum Ende des Studiums für Sie gültig. Allerdings haben PO nur einen begrenzten Geltungszeitraum, welcher in der Regel durch eine Auslaufordnung geregelt wird. Ältere PO sind in den amtlichen Bekanntmachungen der HHU veröffentlicht.

Wann läuft meine Prüfungsordnung aus

Für Studierende des Studiengangs M.Sc. Biologie Variante zweijährig mit Studienbeginn vor Wintersemester 2025/26 gilt die Prüfungsordnung (PO) von 2018. Die PO M.Sc. Biologie 2018 läuft zum 31.03.2028 aus. Eine Rückmeldung zum Sommersemester (SoSe) 2028 ist dann nicht mehr möglich außer man wechselt in die PO 2025. Für den Studiengang M.Sc. Biologie Variante einjährig mit Studienbeginn vor Wintersemester 2025/26 läuft die PO zum 30.09.2026 aus. Eine Rückmeldung zum Wintersemester 2026/27 ist dann nicht mehr möglich außer man wechselt in die PO 2025.

Anmeldung, Zulassung und Verlängerung von Master-Arbeiten

Die Master-Arbeit ist eine experimentelle Abschlussarbeit und kann erst am Ende des Studiums absolviert werden. Die Betreuung der Master-Arbeit erfolgt in der Regel durch eine Professorin oder einen Professor oder durch eine/n habilitierte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in, die oder der hauptberuflich im Fach des geregelten Studiengangs an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig ist. Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss.

  • Die Anmeldung zur Master-Arbeit erfolgt über das Studierendenportal.
  • Vor der Online-Anmeldung im Portal sollte, wie bisher auch, bereits ein Gespräch über die beabsichtige Anmeldung mit den/der gewünschten Erstgutachter*in erfolgt sein.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Rückmeldung zur Anmeldung zeitnah per Mail erhalten und prüfen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ihren HHU-mail Account. Sobald Sie die Mail erhalten, beginnt die Bearbeitungszeit.
  • Nach § 63 Absatz 1 des Hochschulgesetzes muss der Prüfling auch bei Abgabe der Arbeit immatrikuliert sein.
  • Das ausgegebene Thema kann vom Prüfling nur einmal und nur binnen vier Wochen nach der Ausgabe zurückgegeben werden.
  • Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt 6 Monate.
  • Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu 6 Wochen verlängern. Der formlose Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit wird über die Studierenden- und Prüfungsverwaltung an den Prüfungsausschuss gestellt.

Prüfungsausschuss-
Vorsitzender Biologie

Prof. Dr. Sebastian Fraune
Gebäude: 26.24.U1.
Etage/Raum: 072