Zum Inhalt springenZur Suche springen
HOME | BACHELOR | MASTER | PROMOTION | FORSCHUNG | KONTAKTE | INFO | TERMINE | JOB FAQs | BIOLOGIE

  • einen aktuellen Leistungsnachweis (Transcript of records) (Download im Studierendenportal bei "Bescheinigungen")
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Download im Studierendenportal bei "Bescheinigungen")
  • BAföG Formblätter, darunter z.B. das Formblatt 5 - erhältlich beim BAföG Amt oder im Netz
  • alle Dokumente bitte an Dr. Kirsten Fittinghoff per E-Mail senden:

Achtung nachfolgende Regelung gilt noch bis zum 31.03.2025. Ab  dem 01.04.2025  gilt diese Regelung nicht mehr.

Einen positiven Leistungsnachweis für das 4. Semester bekommen i. d. R. Studierende des B.Sc. Biologie die eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • nach dem 1. Prüfungsfenster des 4. Semesters 10 von 15 Modulen (alternativ 77 CP) oder
  • nach dem 2. Prüfungsfenster des 4. Semesters 12 von 15 Modulen (alternativ 92 CP)

Für Studierende die im Nachrückverfahren ihr Studium angetreten haben und für Studierende des B.Sc. Biologie PLUS International und des B.Sc. Quantitative Biologie gelten diese Regeln nicht. Bitte wenden Sie sich während des 4. Semesters an das Studienbüro.

Ab dem 01.04.2025 müssen alle Studierende im vierten Semester 12/15  Module alternativ 92 CP vorweisen.

Verantwortlichkeit: